Das Kleingedruckte

Termine

Unterrichtstermine werden zwischen Nachhilfelehrerin und Schüler/-in bzw. den Eltern nach individuellem Bedarf vereinbart. In der Regel erfolgt die Nachhilfe an verbindlich festgelegten wöchentlichen Terminen.
Schulferien, die schulfreie Faschingswoche und Feiertage sind unterrichtsfrei. Nur wenn ein Schüler zusätzlichen Lernbedarf hat, werden Nachhilfetermine in diesen Zeiten extra vereinbart.
Zum Schuljahresbeginn werden wegen der neuen Stundenpläne in den Schulen alle Nachhilfetermine neu vergeben.

Gebühren

Die Unterrichtsgebühren betragen
39,90 € für 45 Minuten Einzelunterricht
21,90 € pro Person für 45 Minuten in der Zweiergruppe (aus derselben Klasse oder demselben Kurs)
16,90 € pro Person für 45 Minuten in der Dreiergruppe (aus derselben Klasse oder demselben Kurs)


Die 45 Minuten sind reine Unterrichtszeit. Für Vor- und Nachbereitung, Verwaltung und gelegentliche Elterngespräche fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Es ist möglich, mehr oder weniger als 45 Minuten wöchentlichen Unterricht zu vereinbaren. Die Unterrichtsgebühren werden dann entsprechend umgerechnet.
Im Unterschied zu anderen Nachhilfeinstituten werden Gebühren nicht monatlich erhoben, sondern nur für die tatsächlich vereinbarten Nachhilfestunden. Es gibt keine Gebühren für unterrichtsfreie Ferienzeiten.
Eventuelle Änderungen der Gebühren können einmalig pro Jahr erfolgen und werden mindestens sechs Wochen vorher schriftlich angekündigt.

Kündigung

Nach dem zweiten Unterrichtstermin entscheiden Eltern, Schüler/-in und Nachhilfelehrerin, ob regelmäßiger Unterricht stattfinden soll. Ab dann gilt für beide Vertragsparteien eine Kündigungsfrist von vier Unterrichtswochen. (Nach dem Tag des Eingangs der Kündigung finden noch vier Wochen Unterricht statt, auch nach eventuell in der Zwischenzeit liegenden Ferien).
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.

Ausfallzeit

Jede vereinbarte (wöchentliche) Unterrichtsstunde ist gebührenpflichtig, falls nicht die Nachhilfelehrerin den Unterricht absagt.
Sie können für einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, gerne selbst Ersatz schicken – geben Sie bitte vorher kurz telefonisch Bescheid, wer zum Unterricht kommt.
Um den Tausch von Unterrichtsstunden zu erleichtern, hat die Nachhilfelehrerin eine E-Mailadresse eingerichtet, die automatisch als Antwort den aktuellen Stundenplan verschickt, wenn man eine E-Mail dorthin sendet. Im Stundenplan findet man dann von allen, die damit einverstanden sind, Namen und Telefonnummer, so dass man selbst Kontakt aufnehmen und Unterrichtsstunden tauschen kann. Die E-Mailadresse wird allen Tauschwilligen bekannt gegeben.
Zusätzlicher Unterricht, der zu anderen Zeiten als den abgesagten Stunden anderer Schüler/-innen stattfindet, gilt nicht als Ersatztermin und ist gebührenpflichtig.
Falls die Nachhilfelehrerin den Unterricht wegen Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen absagt, kann Ersatzunterricht nicht garantiert werden. Wenn Unterricht deswegen ausfällt, fallen keine Gebühren an.

Abrechnungsmodalitäten

Die Nachhilfelehrerin gibt den Schülerinnen und Schülern einmal monatlich eine Rechnung mit, die innerhalb von zwei Wochen zur Überweisung fällig ist.
Bei Zahlungsverzug wird der übliche Mahnweg beschritten.

Datenschutz

Der Vertragspartner erklärt sein Einverständnis, dass seine persönlichen Daten elektronisch von der Nachhilfeschule gespeichert werden. Die Daten werden für interne Zwecke verwendet und gehen nur dann nach außen, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist.